Familienrecht

Unsere Kanzlei ist nicht nur auf nationales, sondern insbesondere auch auf internationales Familienrecht spezialisiert.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sibel Yüksel betreut nunmehr seit dem Jahre 2000 Mandanten nicht nur in grenzüberschreitenden Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Güterrechtsverfahren sondern auch bei vielen Verfahren der grenzüberschreitenden Kindesentziehung nach dem „Haager-Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (HKÜ) vom 25.10.1980.

Zu den Tätigkeitsfeldern von Rechtsanwältin Yüksel im Familienrecht gehören des Weiteren die Rechtsfolgen einer Trennung, der Versorgungsausgleich, der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, der güterrechtliche Ausgleich, die Vermögenstrennung, die Ehewohnung, der Hausrat, das Sorgerecht gemeinsamer Kinder, das Umgangsrecht gemeinsamer Kinder, Eheverträge, Vaterschaftsanfechtungen, Elternunterhalt, Verwandtenunterhalt u.a.